Der VIII. Senat des BFH hat mit Urteil vom 21.2.2017 VIII R 10/14 wieder einmal zur alltäglichen Frage Stellung genommen, wie Aufwendungen zu behandeln sind, die im Rahmen von Ehegatten-Grundstücken entstehen und ein Ehegatte das Grundstück im Rahmen seiner Gewinneinkünfte nutzt.
Der BFH hat erneut deutlich gemacht, welche Grundregeln hier zu beachten sind.
Demnach erhält der Unternehmerehegatte nur dann die AfA-Berechtigung, wenn und soweit er die Herstellungskosten getragen hat.
Über die Einzelheiten der Entscheidung und die notwendigen Gestaltungshinweise werden wir Sie im Rahmen unserer Seminarreihe Aktuell-3-2017 informieren.