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BFH-Urteil zur offenbaren Unrichtigkeit: Berücksichtigung von Umsatzsteuerzahlungen als Betriebsausgaben

Der BFH mit Urteil vom 27.08.2013 - VIII R 9/11 zur Frage Stellung genommen, ob die Nichtberücksichtigung von Umsatzsteuerzahlungen - im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 (3) EStG - als offenbare Unrichtigkeit zu einer Änderung der Steuerfestsetzung führen kann. Nach der Entscheidung des BFH ist das Übersehen der Betriebsausgabe in Form der gezahlten Umsatzsteuer, die sich aus der eingereichten Umsatzsteuererklärung ergibt, eine durch das Finanzamt von Amts wegen zu berücksichtigende offenbare Unrichtigkeit nach § 129 AO zu interpretieren.

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