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BFH: Werbungskostenabzug für mit einem Dienstwagen durchgeführte Familienheimfahrten
Der BFH hat mit Urteil vom 28.2.2013, VI R 33/11 entschieden, dass ein Werbungskostenabzug für mit Dienstwagen durchgeführte Familienheimfahrten unter Beachtung der Korrespondierenden Anwendungsbereiche von § 9 EStG und § 8 Abs. 2 EStG zu erfolgen hat.
Demnach sind Aufwendungen für Familienheimfahrten des Arbeitnehmers mit einem vom Arbeitgeber überlassenen Dienstwagen nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 6 EStG nicht zum Werbungskostenabzug zugelassen.
Der Arbeitgeber trägt durch Überlassung eines Dienstwagens im Ergebnis die Aufwendungen des Arbeitnehmers für dessen Familienheimfahrten. Aus diesem ist ein Werbungskostenabzug des Arbeitnehmers ausgeschlossen.