Alle Artikel anzeigen
BFH zum heimischen Telearbeitsplatz des Mitunternehmers eine StB/WP-Partnerschaftsgesellschaft
Der BFH hat mit Beschluss vom 21.11.2013 VIII B 134/12 zur Berücksichtigung der Kosten für einen heimischen Telearbeitsplatz des Mitunternehmers einer StB/WP-Partnerschaftsgesellschaft Stellung bezogen.
Er hat die entsprechende Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger mit klaren Worten zurückgewiesen.
Demnach ist es nach der Rechtsprechung des BFH bereits geklärt, dass es für die Qualifikation eines Raumes als "häusliches Arbeitszimmers", den ein Mitunternehmer im betrieblichen Interesse der Gesellschaft nutze, unerheblich sei, dass der Raum auch eine Betriebsstätte sei.
Zudem sei es aufgrund der ständigen Rechtsprechung des BFH geklärt, dass der Mittelpunkt der Tätigkeit für sämtliche Berufsgruppen gleichermaßen und nach dem inhaltlichen (qualitativen) Schwerpunkt der betrieblichen und beruflichen Betätigung eines Steuerpflichtigen bestimmen. Dieser lag nach den Feststellungen des FG in den Praxisräumen und nicht im häuslichen Arbeitszimmer.