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BFH zur Bewertung der privaten Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs: Schätzung des Bruttolistenpreises bei einem Importfahrzeug

Die private PKW-Nutzung von betrieblichen Fahrten ist immer wieder Streitpunkt im Rahmen von Betriebsprüfungen.

Nun hat der BFH eine weitere Einzelfrage zu dieser Problematik entschieden. Das Ergebnis des BFH lautet wie folgt:

Ist die private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs nach der 1 %-Regelung zu bewerten, ist der inländische Bruttolistenpreis zu schätzen, wenn das Fahrzeug ein Importfahrzeug ist und weder ein inländischer Bruttolistenpreis vorhanden ist noch eine Vergleichbarkeit mit einem bau- und typengleichen inländischen Fahrzeug besteht.

Der inländische Bruttolistenpreis ist nach Auffassung des III. Senats des BFH im Urteil vom 9.11.2017 III R 20/16 jedenfalls dann nicht zu hoch geschätzt, wenn die Schätzung sich an den typischen Bruttoabgabepreisen orientiert, die Importfahrzeughändler, welche das betreffende Fahrzeug selbst importieren, von ihren Endkunden verlangen.

Verfasser: Alfred Röhrig, Röhrig + Kreutzer PartGmbB


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