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BGH: Vorsicht bei unzutreffenden Angaben zu Vorschenkungen in Schenkungsteuererklärungen

Der BGH hat mit seinem Beschluss vom 10.2.2015 - 1 StR 405/14 zur o.a. Fragestellung grundsätzlich Stellung genommen. Demnach finden folgende Regeln Anwendung: Die in einer Schenkungsteuererklärung enthaltene unzutreffende Angabe,  vom Schenker keine Vorschenkungen erhalten zu haben, stellt sowohl für die Besteuerung der Schenkung, auf die sich die Erklärung bezieht, als auch für diejenige der Vorschenkungen ein unrichtige Angabe über steuerlich erhebliche Tatsachen i.S.v. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO dar. Eine hierdurch im Hinblick auf die Vorschenkung begangene Steuerhinterziehung ist gegenüber einer zuvor durch Unterlassen für diese Schenkung begangene Steuerhinterziehung von Schenkungsteuer mit bestrafte Nachtat, deren Straflosigkeit entfällt, wenn die Vortat nicht mehr verfolgbar ist.

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