Das Thema Patientenverfügung ist häufig ein sehr sensibles Gesprächsthema. Dennoch sollten man sich mit dieser Fragestellung auseinandersetzen und hierbei ausschließlich Formulierungen wählen, die ggf. auch wirksam sind.
Mit dieser Fragestellung hat sich aktuell der BGH umfassend befasst, BGH-Beschluss vom 14.11.2018 XII ZB 107/18
Demnach ist eine Patientenverfügung lediglich dann wirksam, wenn sie hinreichend bestimmt ist.
Nicht ausreichend sind demnach allgemeine Formulierung wie „ein würdevolles Sterben zu ermöglichen“ oder „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ zu wünschen.
Über diesen Umstand müssen wir unsere Mandanten dringend informieren, damit beabsichtigte bzw. bereits bestehende Patientenverfügungen wirksam formuliert werden.