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Bis zu welcher Höhe kann ein Disagio in vollem Umfang sofort als Werbungskosten abgezogen werden?
Die vorstehende Fragestellung ist seit Jahrzehnten ein Streitpunkt zwischen den Finanzbehörden und den steuerlichen Beratern.
Das BMF hat mit Schreiben vom 20.10.2003, BStBl 2003 I, 546 geregelt, wann ein "ungewöhnlich niedriger" Zins i.S.d. § 11 Abs. 2 EStG gegeben ist.
Nach seiner Auffassung ist eine Marktüblichkeit noch dann gegeben, wenn bei einer Zinsfestschreibung von mindestens 5 Jahren ein Disagio bis zu 5 v.H. vereinbart wird.
Dieser Auffassung ist der BFH mit seiner Entscheidung vom 8.3.2016 IX R 38/14 nun entgegengetreten.
Demnach ist eine Disagiovereinbarung wie unter fremden Dritten mit einer Geschäftsbank immer marktüblich.
Die Entscheidung des BFH hat eine sehr grundlegende Auswirkung auf Darlehensverträge.