Mit Urteil vom 30.3.2017 IV R 13/14 hat der BFH entschieden, dass die Pauschalsteuer bereits in die Berechnung der 35 €-Freigrenze mit einzubeziehen ist.
Aus diesem Grunde würde die Übernahme der Pauschalsteuer bei Anschaffungskosten für Geschenke bis zu 35 € dazu führen, dass die Geschenke nicht mehr abzugsfähig sind.
Das BMF wird die Entscheidung des BFH nunmehr im BStBl veröffentlichen und somit für allgemein anwendbar erklären.
Erfreulicherweise wird das BMF das Urteil jedoch mit einem für den Steuerpflichtigen positiven Zusatz versehen, der wie folgt lauten wird:
Bei der Überprüfung der Freigrenze des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG ist aus Vereinfachungsgründen allein auf den Betrag der Zuwendung abzustellen. Die Übernahme der Steuer ist nicht mit einzubeziehen.