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BMF: Hinweise zur Behandlung von Ausbildungskosten
Das Bundesfinanzministerium hat mit einem 11-seitigen Schreiben zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Berufsausbildungskosten grundsätzlich Stellung bezogen.
Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte unmittelbar dem BMF-Schreiben.
Im Rahmen unserer Veranstaltung aktuell 4-2010 werden wir sebstverständlich auf dieses BMF-Schreiben eingehen.