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BMF folgt nun dem BFH: BMF-Schreiben zur Ablösung eines Nießbrauchrechts durch eine dauernde Last
Das BMF hat mit Schreiben vom 6.5.2016 auf das BFH-Urteil vom 12.5.2015 IX R 32/14 reagiert.
Nach Auffassung des IX. Senats des BFH ist eine begünstigte Vermögensübergabe auch dann gegeben, wenn eine gleitende Vermögensübergabe im Privatvermögen vor dem 1.1.2008 vereinbart worden ist, § 52 Abs. 23e EStG.
Streitig war die Frage, ob die Ablösung eines Nießbrauchsrechts durch eine dauernde Last nach dem 31.12.2008 begünstigt ist, wenn die Übertragung des Grundstücks unter Nießbrauchsvorbehalt vor dem 1.1.2008 erfolgt ist.
Das BMF folgt nun der Rechtsauffassung des BFH und versieht die Anwendung des Urteils mit einer für den Steuerpflichtigen begünstigenden Übergangsregelung.
Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem BMF-Schreiben selbst.