Aufwendungen für die Bewirtung aus geschäftlichem Anlass sind häufig Gegenstand von Außenprüfungen der Finanzämter.
Der Abzug derartiger Aufwendungen scheitert häufig an kleinen formellen Mängeln.
Das BMF hat mit einem umfangreichen Schreiben vom 30.6.2021 zur dieser Problematik Stellung genommen.
Die Einzelheiten des BMF-Schreibens können Sie sich über den nachfolgenden Link besorgen.