Das BMF hat zur vorstehenden Fragestellung mit einem umfassenden Schreiben Stellung genommen.
Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem BMF-Schreiben selbst:
Das BMF hat zur vorstehenden Fragestellung mit einem umfassenden Schreiben Stellung genommen.
Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem BMF-Schreiben selbst: