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BMF: Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus V+V
Die vorstehende Fragestellung ist in den vergangenen beiden Jahren Gegenstand zahlreicher Entscheidung des BFH gewesen.
Durch diese neue Rechtsprechung des BFH sind die bisherigen Parameter bei der Beurteilung derartiger Fragestellungen erheblich verändert worden.
Das BMF hat hierauf mit einem umfangreichen BMF-Schreiben vom 27.7.2015 reagiert. Die Einzelheiten entnehmen Sie dem BMF-Schreiben bitte selber.
Wir möchten Sie jedoch darauf aufmerksam machen, dass wir im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-3-2015 als Präsenz- oder Online-Seminar und als Video über diese Rechtsänderungen informieren werden.