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BMF: Übergangsregelung zur Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken
Das BMF hat mit Schreiben vom 4.11.2013 eine Übergangsreglung zur Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken veröffentlicht.
Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem BMF-Schreiben.