Die Frage des Abzugs von Aufwendung für ein häusliches Arbeitszimmer ist regelmäßig Gegenstand von Gesprächen mit Mandanten und Diskussionen mit den Finanzbehörden.
Die Rechtsprechung der FG und des BFH ist sehr vielfältig und kleinteilig.
Zu dieser Problematik hat das BMF nun mit einem umfangreichen Schreiben Stellung genommen.
Die Details entnehmen Sie bitte dem BMF-Schreiben selbst.