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BMF: Vermietung eines Arbeitszimmers oder einer als Homeoffice genutzten Wohnung an den Arbeitgeber

Das BMF hat mit seinem Schreiben vom 18.4.2019, DStR 2019, 1042 umfangreich zu der o.a. Frage Stellung  bezogen.

In diesem BMF-Schreiben folgt das BMF der härteren Rechtsprechung des BFH, der ein konkrete Überprüfung der Einkünfteerzielungsabsicht fordert.

In konkreten Einzelfällen sollten Sie daher vor der Fertigung der Steuererklärungen eine intensive Überprüfung des Sachverhalts vornehmen.

Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-3-2019 werden wir Sie über die Details des BMF-Schreibens informieren.


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