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BMF: Ort der sonstigen Leistung ab 01.01.2010

Das BMF hat mit Schreiben vom 4.9.2009 - IV B 9 - S 7117/08/10001 mit einem 51-seitigen Schreiben zu Zweifelsfragen zur gesetzlichen Neuregelung Stellung genommen. Soweit Sie Einzelheiten zur Neuregelung erfahren möchten, rufen Sie sich das gesamte BMF-Schreiben auf der Internetseite des BMF einfach auf.

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