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Brandaktuell: Wahl der Gewinnermittlung erst bei der Aufstellung des Abschlusses

Der BFH hat heute auf seiner Homepage einer grundlegende Entscheidung für die die steuerliche Gestaltungspraxis veröffentlicht. Nach der Entscheidung des IV. Senats des BFH vom 19.3.2009 IV R 57/07 entfällt das Recht zur Wahl einer Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung erst mit der Erstellung eines Abschlusses und nicht bereits mit der Einrichtung einer Buchführung oder der Aufstellung einer Eröffnungsbilanz.

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