Das BMF geht in einem noch nicht veröffentlichten BMF-Schreiben vom 11.07.2019, RZ 151 davon aus, dass jeder Unternehmer für alle im Unternehmen verwendeten Datenverarbeitungssystem eine Verfahrensdokumentation benötigt.
In einer aktuellen Veröffentlichung äußert sich RiFG Dr. Franziska Peters, DB Heft 34/2019, M4 sehr präzise zu dieser Fragestellung.
Ihr Fazit: Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung und Vorlage einer Verfahrensdokumentation.
Die Fokussierung der Finanzbehörden auf diesen formalen Blickwinkel beurteilt sie als rechtswidrig.
Wie sie zutreffend ausführt, mag es zutreffen, dass eine Verfahrensdokumentation für den Außenprüfer den „Einstieg“ in seine Prüfung erleichtert und sich auf dieses Weise die Aufgriffsrisiken reduzieren lassen.
Nur diese Frage nach der Zweckmäßigkeit einer Verfahrensdokumentation ist aber streng von der Frage zu trennen, ob eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung besteht.
Bei einschlägigen Streitigkeiten mit Außenprüfern sollten Sie dringend die Literatur der vorstehend zitierten Veröffentlichung „genießen“.