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Bund der Steuerzahler: Warnung vor einer Steuererhöhung im Rahmen der Soli-Debatte

Die Kernforderung Der Bund der Steuerzahler warnt vor einer Erhöhung der Einkommen- und Körperschaftsteuer. „Der Soli muss weg, aber nicht zu diesem Preis“, sagt der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel. „Es wäre eine Mogelpackung, die Bürger beim Soli zu entlasten und dann über die Einkommen- und Körperschaftsteuer wieder zuzuschlagen.“ Der Hintergrund Medienberichten zufolge debattieren Bund und Länder derzeit u.a. über die Zukunft des Solidaritätszuschlages. Ein mögliches Modell sei dabei, den Solidaritätszuschlag in die Gemeinschaftssteuern zu integrieren. Ein Teil der Einnahmen solle dann dazu verwendet werden, mittelfristig die kalte Progression abzumildern. Die Stellungnahme des BDSt Die Ergänzungsabgabe würde so dauerhafter Bestandteil des Steuertarifs. Ausgerechnet Bürgern mit kleineren Einkommen drohen höhere Belastungen. Denn bisher muss ein Single mit einem monatlichen Bruttolohn von weniger als 1.445 Euro keinen Solidaritätszuschlag zahlen. Möglicherweise wird er aber mehr belastet, wenn der Soli in den Einkommensteuertarif eingebaut wird. Zumindest für diese Legislaturperiode hatte die große Koalition Steuererhöhungen ausgeschlossen. An diesem Versprechen muss sich die Bundesregierung messen lassen. Die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag übersteigen schon seit langem die Mittel, die den neuen Bundesländern über den Solidarpakt zur Verfügung gestellt werden. „Mit den Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag macht der Bund ordentlich Kasse“, sagt Holznagel mit Blick auf die Rekordsteuereinnahmen. In den Jahren 2005 bis 2019 hat der Bund wahrscheinlich 211 Milliarden Euro aus dem Soli eingenommen und nur 156 Milliarden Euro für den Solidarpakt II ausgegeben – ein Plus von mehr als 55 Milliarden Euro. Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer. Das Aufkommen steht allein dem Bund zu. Der Solidaritätszuschlag wird mit einer Unterbrechung seit dem Jahr 1991 erhoben. Er beträgt gegenwärtig 5,5 Prozent der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer. Er wird von westdeutschen und ostdeutschen Steuerzahlern gezahlt. Gegen die Erhebung des Solidaritätszuschlags läuft gegenwärtig ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG-Az: 2 BvL 6/14). Die Entscheidung des Gerichts sollte bei den Reformdiskussionen berücksichtigt werden.

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