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BVerfG: Ehegatten-Splitting auch für Homo-Ehe

Eingetragene Lebenspartnerschaften, wie zum Beispiel eine Homo-Ehe, müssen auch vom Ehegattensplitting profitieren können. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Donnerstagmorgen entschieden (Az.: 2 BvR 909/06 u.a.). Die Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnern sei verfassungswidrig, hieß es. Das Gericht verlangte, dass die Gesetze rückwirkend zum 1. August 2001 geändert werden. Die bestehenden Regelungen zum Ehegattensplitting für Eheleute könnten bis zu einer neuen Regelung übergangsweise auf eingetragene Lebenspartnerschaften angewandt werden.

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