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BVerfG: Übergangsregelung zum Halb-Einkünfte-Verfahrens verfassungswirdrig
Mit dem jetzt veröffentlichten Beschluss 1 BvR 2191/05 vom 17.11.2009 hat das BVerfG entschieden, dass die Übergangsregelung des Körperschaftsteuergesetzes für den Wechsel vom Vollanrechnungsverfahren auf das Halb-Einkünfte-Verfahren verfassungswidrig ist.
Geklagt hatte eine AG, bei der die Umgliederung des KSt-Guthabens nach § 36 (3) und (4) KStG zu einem Verlust von KSt-Minderungspotential geführt hatte.
Das BVerG hat nun entschieden, dass die Ungleichbehandlung der KapGes infolge der Umgliederung verfassusngswidrig ist, da keine sachliche Rechtsfertigung dafür gegeben sei und der Gesetzgeber seine Ziele auch mit einer schonenderen Regelung hätte erreichen können.
Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Äußerungen des BVerfG.