Durch das BMF-Schreiben vom 24.04.2020, BStBl 2020 I, 496 hatte das BMF die Möglichkeit für einen pauschalen Verlustrücktrag von 2020 nach 2019 geschaffen.
Diese Möglichkeit hat das BMF nun mit Schreiben vom 22.10.2020, BStBl 2020 I, 1059 wieder aufgehoben.