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Darf das FA Mietverträge – unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung – anfordern?

Die vorstehende Fragestellung hat ihren Weg bis zum BFH gefunden.

 

Der BFH hat mit Urteil vom 13.08.2024 – IX R 6/23 entschieden, dass das Finanzamt die Mietverträge zum Zweck der Überprüfung der Angaben in der Steuererklärung – auch unter Berücksichtigung der Datenschutzgrundverordnung – anfordern darf.


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