Die vorstehende Fragestellung ist ein „Dauerbrenner“ im Rahmen der Betriebsprüfung von KapGes gewesen.
Nun hat das BMF mit Schreiben vom 30.08.2024 zu dieser Frage umfassend und praxisnah Stellung genommen.
Entnehmen Sie die Verwaltungsauffassung dem BMF-Schreiben selbst: