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Das Bankgeheimnis wird gelockert - der BFH nähert sich der Finanzbehörde an
Der VII. Senat des BFH hat mit seiner Entscheidung vom 9.12.2008 VII R 47/07 das Bankgeheimnist wesentlich gelockert. Die Prüfungsintensität durch Betriebsprüfer wird sich durch diese Entscheidung sicherlich zunehmen.
Die zentralen Botschaften der Entscheidung lauten wie folgt
"Hinreichend veranlasst" ist eine Kontrollmitteilung dann, wenn das zu prüfende Bankgeschäft Auffälligkeiten aufweist, die es aus dem Kreis der alltäglichen und banküblichen Geschäfte hervorheben oder eine für Steuerhinterziehung besonders anfällige Art der Geschäftsabwicklung erkennen lassen, die --mehr als es bei Kapitaleinkünften aus bei Banken geführten Konten und Depots stets zu besorgen ist-- dazu verlockt, solche Einkünfte dem FA zu verschweigen, wenn also eine erhöhte Wahrscheinlichkeit der Entdeckung unbekannter Steuerfälle besteht.
Der hinreichende Anlass für die "Nachprüfung der steuerlichen Verhältnisse" muss sich anhand der konkreten Ermittlungen im Einzelfall und der in vergleichbaren Prüfsituationen gewonnenen verallgemeinerungsfähigen Erkenntnisse nachvollziehbar ergeben.
Es wird interessant sein, wie diese Aussagen des BFH in der Praxis durch die Finanzbehörden interpretiert werden.