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Das BMF folgt dem BFH im Rahmen der Anerkennung von inkongruenten Gewinnausschüttungen

Der BFH hat mit seinem Urteil vom 28.9.2022 VIII R 20/20 zur vorstehenden Frage Stellung bezogen und sich im Ergebnis gegen die Aussagen des BMF-Schreibens vom 17.12.2013, BStBl 2014 I, 63 positioniert.

Das BMF folgt nun der Rechtsprechung des BFH in seinem aktuellen Schreiben vom 4.9.2024.

Informieren Sie sich durch das BMF-Schreiben unmittelbar selbst:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2024-09-04-inkongruente-gewinnausschuettungen.html


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