Der BFH hat mit seinem Urteil vom 28.9.2022 VIII R 20/20 zur vorstehenden Frage Stellung bezogen und sich im Ergebnis gegen die Aussagen des BMF-Schreibens vom 17.12.2013, BStBl 2014 I, 63 positioniert.
Das BMF folgt nun der Rechtsprechung des BFH in seinem aktuellen Schreiben vom 4.9.2024.
Informieren Sie sich durch das BMF-Schreiben unmittelbar selbst: