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Das BMF nimmt dem "Geschenkurteil" des BFH durch eine Fußnote die Brisanz!

Die Übernahme der pauschalen Einkommensteuer nach § 37b EStG für ein Geschenk unterliegt nach Auffassung des BFH in seinem Urteil vom 30.3.2017 IV R 13/14 als weiteres Geschenk dem Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG.

Nach dieser Entscheidung kann der Schenkende die Aufwendungen für das Geschenk nur dann als Betriebsausgabe abziehen, wenn das Geschenk zuzüglich der Pauschalsteuer zusammen unter der 35-EURO-Grenze bleiben.

Das BMF hat das Urteil nun im BStBl 2017 II, 892 veröffentlicht und es somit allgemein für anwendbar erklärt.

Erstaunlicherweise hat das BMF das Urteil jedoch durch eine Fußnote für nicht anwendbar erklärt.

Es bleibt daher bei der Anwendung der Vereinfachungsregelung in RZ 25 des BMF-Schreibens vom 19.5.2015, BStBl 2015 I, 468.

Demnach richtet sich die Abzugsfähigkeit von Geschenken weiterhin danach, ob die Aufwendungen für das Geschenk unter der 35-EURO-Grenze bleiben.


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