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Das BMF nimmt zu 2 Entscheidungen des BFH zur Abgeltungsteuer Stellung
Der BFH hat mit zwei Entscheidungen vom 12.01.2016 - IX R 48/114 und IX R 50/14 zur Behandlung beim Verfall von Kaufoptionen bzw. von Verkaufsoptionen Stellung bezogen.
Demnach sind derartige Verluste bei der Ermittlung des Gewinns i.S. von § 20 Abs. 4 Satz 5 EStG zu berücksichtigen.
Das BMF hat seine bisher bestehende anderslautende Rechtsauffassung aufgegeben.
Mit seinem aktuell veröffentlichten Schreiben vom 16.06.2016 folgt das BMF nun der Rechtsprechung des BFH.
Die Details entnehmen Sie bitte dem BMF-Schreiben selbst.