In der Vergangenheit waren USt-Sonderprüfer und Betriebsprüfer immer schnell dabei, den Vorsteuerabzug wegen formell mängelbehafteter Rechnungen zu versagen.
Der EuGH und der BFH haben dieser harten Rechtsauffassung - die regelmäßig zu erheblichen Zinsnachteilen geführt hat - eine Absage erteilt.
Nun scheint die Finanzverwaltung - aufgrund es bisher nur als Entwurf vorliegenden BMF-Schreibens - den Gerichten zu folgen.
Die gesamte Fragestellung, die Entscheidungen und der Inhalt des Entwurfs des BMF-Schreibens können einer Veröffentlichung von Nieskoven, GStB 2018, 447 entnommen werden.