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Das BMF zur Entfernungspauschale
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 15.12.2008 – IV A 3 – S 0338/07/10010-02 zu verfahrensrechtlichen Fragestellungen, die sich aus dem BVerfG-Urteil vom 9.12.2008 ergeben, Stellung genommen.
Demnach werden sämtliche Festsetzungen der Einkommensteuer und sämtliche Bescheide über die gesonderte (und ggf. einheitliche) Feststellung von Einkünften für Veranlagungszeiträume und Feststellungszeiträume ab 2007 ab sofort nach § 165 (1) S. 2 Nr. 2 AO vorläufig durchgeführt. Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums.