Verlustausgleichsbeschränkungen bei Kapitalgesellschaften sind seit Jahrzehnten ein Streitpunkt.
Das BVerfG hat die früher bestehende Regelung - bereits jetzt teilweise - für verfassungswidrig erklärt.
Der Gesetzgeber hat hierauf reagiert, aber leider wiederum eine Regelung getroffen, die für viele Startup-Unternehmen wenig hilfreich ist.
Nun hat das BMF ein grundlegendes Schreiben zur Neuregelung veröffentlicht.
Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem BMF-Schreiben selbst.