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Das Bundesarbeitsgericht entscheidet für den Arbeitgeber: Krankmeldung bereits am ersten Tag

Ob Arbeitgeber bereits am ersten Tag der Krankmeldung ein ärztliches Attest einfordern können, ist oft ein Streitpunkt zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat nun zugunsten der Arbeitgeber entschieden. Schon am ersten Krankheitstag darf ein ärztliches Attest verlangt werden. Es muss auch nicht begründet werden, wieso die Chefs bereits so früh auf der Vorlage eines Attests bestehen.

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