Der BFH hat mit seinem Urteil vom 16.06.2020 VIII R 9/18 bestätigt, dass der Veräußerungsgewinn eines teilweise privat genutzten betrieblichen Fahrzeugs in vollem Umfang steuerpflichtig ist.
Diese Frage liegt jedoch nunmehr unter dem AZ 2 BvR 2161/20 dem BVerfG zur Beantwortung vor.
Einschlägige Fallgestaltungen sollten bis zur Entscheidung durch das BVerfG offengehalten werden.