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Das BVerfG wird jetzt darüber entscheiden, ob der Gewinn für gemischt genutzte PKW voll steuerpflichtig ist!

Der BFH hat mit seinem Urteil vom 16.06.2020 VIII R 9/18 bestätigt, dass der Veräußerungsgewinn eines teilweise privat genutzten betrieblichen Fahrzeugs in vollem Umfang steuerpflichtig ist.

Diese Frage liegt jedoch nunmehr unter dem AZ 2 BvR 2161/20 dem BVerfG zur Beantwortung vor.

Einschlägige Fallgestaltungen sollten bis zur Entscheidung durch das BVerfG offengehalten werden.


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