Das Thema der Erdienbarkeit von Pensionszusagen zugunsten eines Gesellschafter-Geschäftsführers ist eine nie endende Geschichte.
Der BFH hat dieser Geschichte mit seinem Urteil vom 20.7.2016 I R 33/15 eine weiter Nuancen hinzugefügt.
Nach seiner Auffassung führt der Wechsel der Versorgungsart zu einer Neuzusage mit sämtlichen Folgerungen.
Im Zeitpunkt der Neuzusage müssen sämtliche Voraussetzungen für die Anerkennung einer Pensionszusage gegenüber einem Gesellschafter-Geschäftsführer gegeben sein, was im Urteilsfall - natürlich - nicht gegeben gewesen ist.
Über diese neue Entwicklung werden wir Sie im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-1-2017 unterrichten.