Im Rahmen des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 hat der Gesetzgeber die Betriebsfortführungsfiktion in das EStG eingefügt.
Bei der Anwendung dieser komplexen Vorschrift sind in der Praxis zahlreiche Fragestellungen entstanden.
Zu diesen Fragen nimmt das BMF nun in einem umfangreichen Schreiben vom 22.11.2016 Stellung.
Im Rahmen unserer Seminarreihe aktuell-1-2017 werden wir Sie über die Details des BMF-Schreibens informieren.