In den Zeiten der Corona-Krise werden viele Grundregeln des Steuerrechts durch das BMF im Ergebnis großzügiger gehandhabt.
Hintergrund ist sicherlich das Abfedern der durch die Krise entstehenden finanziellen Schäden der Betroffenen.
Eine große Zahl von Mitarbeitern arbeitet zur Zeit im Homeoffice.
Es wäre daher sicherlich ein großer Vorteil für die betroffenen Arbeitnehmer, wenn sie nun die Kosten des Home-office steuermindernd berücksichtigen könnten.
Wie Günther im EStB 2020, 178 jedoch deutlich macht, gelten diesbezüglich bisher weiterhin die bekannten Regeln.
Er erwähnt aber am Ende seiner Veröffentlichung einen gewissen Hoffnungsschimmer auf die Anerkennung der häuslichen Arbeitsecke, mit der konsequenz des anteilgen WK-Abzugs.