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Das Land NRW stoppt nach Protesten aus der Wirtschaft die Nachprüfungen zur Corona-Soforthilfe

Wie der Kölner Stadtanzeiger heute berichtet, werden nach massiven Protesten aus der Wirtschaft  die Nachprüfungen zur Corona-Soforthilfe in NRW inzwischen angehalten.

 

Einige Abrechnungsvorgaben zu Rückzahlungsverpflichtungen hätten sich als problematisch erwiesen, hat NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart dazu mitgeteilt.

 

Aktuelle Informationen finden sich unter folgendem Link: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020-rueckmeldeverfahren.

 

Abrechnungen können derzeit nicht mehr erstellt werden. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Absender bereits eingereichter Abrechnungen sollen nicht schlechter gestellt werden.

 

Neben Auslegungsfragen besteht ein von vielen Mandanten geteiltes Unverständnis über das Ergebnis der Abrechnung.

 

Beispielsweise hätte die Höhe von Umsatzeinbrüchen keine Relevanz mehr, obwohl das in einer Nebenbestimmung der erteilten Bescheide vorgesehen ist. Gerade die Umsatzeinbrüche waren die Grundlage vieler Inanspruchnahmen.

 

Ferner lässt die vorgegebene Ermittlung der Liquidität relevante aufwandswirksame Zahlungen außer Betracht, die in vielen Unternehmen entscheidende Ursache ihrer Liquiditätsbeeinträchtigung waren.

 

Soweit die Berücksichtigung von Personalkosten bei der Liquiditätsermittlung ausgeschlossen ist, stoßen dadurch erforderliche Rückzahlungen in Fällen tatsächlicher Hilfsbedürftigkeit auf völliges Unverständnis der Mandanten.

 

Ferner schließen Antragstellungen im April oder im Mai 2020 es aus, dass gerade in den jeweiligen Vormonaten eingetretene, gravierende Liquiditätsbelastungen berücksichtigt werden können. Das bisher eingerichtete Online-Abrechnungsverfahren resultiert aus einem Runderlass vom 31.05.2020, der rückwirkend ab dem 27.03.2020 auch für zuvor erteilte Bewilligungsbescheide gelten soll.

 


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