Aufgrund der Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz vom 30.3.2021 – 5 K 2442/17 ist aktuell die Musterrevision zur vorstehenden Fragestellung unter dem AZ BFH IV R 9/21 anhängig.
In der Praxis stellt sich jedoch in konkreten Fallgestaltungen die Frage, wie mit dieser Situation verfahren werden kann.
Hierzu hat sich Ketteler-Eisinng in der Fachliteratur, DStR 2022, 1633 geäußert.
Die Details der Problematik und einen möglichen praktischen Lösungsweg werden wir Ihnen im Rahmen unserer Seminarveranstaltung taxnews-aktuell-04-2022 aufzeigen.