Das BMF hat mit Datum vom 18.01.2021 ganz aktuell zu den Fragen des betrieblichen Schuldzinsenabzugs nach § 4 Absatz 4a EStG Stellung genommen.
Hierbei werden insbesondere Ausführungen zum Gewinnbegriff und der Berücksichtigung außerbilanzieller Korrekturen gemacht.
Soweit Sie eine unmittelbare Information benötigen, verwenden Sie den nachfolgenden Link zum BMF-Schreiben.
Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-1-2021 werden wir Sie selbstverständlich über das aktuelle BMF-Schreiben informieren.