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Das neue BMF-Schreiben zu Bauleistungen
Das BMF hat mit Schreiben vom 8. Mai 2014 - IV D 3 - S 7279/11/10002-03 (2014/0419586) umfangreich zur Behandlung von Bauleistungen unter Berücksichtigung der neuen BFH-Rechtsprechung Stellung genommen.
Informieren Sie sich bitte selbst - durch das Herunterladen / Ausdrucken - des neuen BMF-Schreibens - über den aktuellen Stand der Rechtsauffassung der Finanzbehörden.