Betriebsprüfungsstellen gehen in der letzten Zeit vermehrt dazu über, innerhalb eines Unternehmens Segmentierungen vorzunehmen.
Hintergrund dieser Handlung ist es, dass verschiedene wirtschaftlich eigenständige Betätigungen innerhalb eines Unternehmens segmentiert werden und die verlustbringenden Betriebsteile als Liebhabereibetriebe qualifiziert werden.
Diese Möglichkeit besteht in engen Grenzen, die der BFH mit mehreren Grundsatzentscheidungen aufgezeigt hat.
Nun hat der BFH erneut Gelegenheit, sich mit dieser Fragestellung auseinanderzusetzen.
Das FG Schleswig-Holstein hat sich mit Urteil vom 9.3.2016 - 2 K 180/12 mit dieser Frage auseinandergesetzt und ist den Überlegungen des Finanzamtes gefolgt.
Gegen die Entscheidung des FG ist jedoch Revision eingelegt worden, die unter dem AZ X R 27/16 beim BFH anhängig ist.
Soweit Sie ebenfalls von derartigen Handlungsweisen der Finanzbehörden betroffen sein sollten, sollten die Streitfälle im Hinblick auf die vorstehende Revision offen gehalten werden.
Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-3-2017 werden wir Sie über diese Problematik informieren.