In der Praxis stellt sich regelmäßig die Frage, in welcher Weise die Anschaffungskosten beim Beitritt in eine vermögensverwaltende Personengesellschaft zu erfassen sind.
Das FG Rheinland-Pfalz hat sich in seinem Urteil vom 19.11.2018 3 K 1280/18 grundlegend mit dieser Fragestellung auseinandergesetzt.
Das FG ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die gesamten Anschaffungskosten in der Ergänzungsbilanz zu erfassen sind.
Demnach weicht das FG von der Behandlung im Bereich des Betriebsvermögens extrem ab.
Die Finanzbehörden haben gegen die Entscheidung Revision eingelegt, die unter dem AZ BFH IX R 31/18 anhängig ist.
Der BFH hat somit nun die Gelegenheit, über diese bisher ungeklärte Rechtsfrage grundlegend zu entscheiden.
Im Rahmen unserer Seminarveranstaltung taxnews-aktuell-2-2019 werden wir Sie über die Details der Entscheidung informieren.