Der Verfasser der Newsletter teilt diese Euphorie nicht und rät zur Vorsicht im Rahmen der gestaltenden Beratung.
Zudem haben sich in den vergangenen Jahren – auf der Basis gesicherter Rechtsprechung des BFH – andere Gestaltungswege ergeben, die risikolos begangen werden können.
Zum Beschluss des BVerfG gibt es selbstverständlich zahlreiche Veröffentlichungen, die den Beschluss und dessen Folgen für die Praxis annähernd darstellen.
An dieser Stelle möchten wir Ihre Aufmerksamkeit jedoch auf die aktuelle Veröffentlchung von Frau Dr. Krüger, FR 2024, 350 lenken.
Mit ihrer Veröffentlichung macht sie deutlich welche Aussagen das BVerfG getroffen hat und welche Herausforderungen auf dieser Basis für den Gesetzgeber bestehen.
Im Rahmen der gestaltenden Beratung empfehlen wir daher die Literatur dieser Veröffentlichung