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Der BFH festigt seine Rechtsprechung zur tarifbegünstigten Veräußerung von Betrieben auch ohne Vollaufdeckung der stillen Reserven

Der IV. Senat des BFH hat sich mit Urteil vom 28.5.2015 - I V R 26/12 zur o.a. Fragestellung grundsätzlich geäußert. Demnach setzt die Gewährung der Tarifbegünstigung nach § 34 EStG zwar grundsätzlich die Aufdeckung sämtlicher stillen Reserven aller wesentlichen Betriebsgrundlagen (funktional und quantitativ) voraus. Hiervon sind jedoch die Fallgestaltungen mit Teilbetrieben abzugrenzen. Aus diesem Grunde können Teilbetriebe (hierzu gehört auch eine 100 v.H.-Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft) vor einer tarifbegünstigten Veräußerung des Betriebs auch zu Buchwerten unschädlich ausgegliedert werden. Auf diese Entscheidung und die sich daraus ergebenden Gestaltungsmöglichkeiten werden wir im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-3-2015 eingehen.

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