Mit seinem Urteil vom 29.02.2024 VI R 2/22 hat der VI. Senat zur vorstehenden Fragestellung eine klare Position vertreten.
Demnach stellen Aufwendungen einer gesunden Steuerpflichtigen für eine Präimplantationsdiagnostik mit nachfolgender künstlicher Befruchtung aufgrund einer Erkrankung ihres Partners außergewöhnliche Belastungen dar.
Die betroffenen Steuerpflichtigen werden sich über diesen „Sieg“ nach jahrelangem Streit, mit abwegiggen Überlegungen der Finanzbehörden freuen.