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Der BFH hat ein Gestaltungsmodell im Bereich der Gewinnverteilung bei der GmbH & Co. KG zerstört!

In seinem Urteil vom 28.5.2020 IV R 11/18 hat sich der IV. Senat des BFH mit einer Gestaltung befasst, die durch die Leistung eines Gewinnvorab an die Komplementär-GmbH zu einer Besteuerung mit 15 v.H. KSt führen sollte, statt der tariflichen Einkommensteuerbelastung bei den Kommanditisten von 42 v.H.

Der IV. Senat hat diesem Modell jedoch die Anerkennung versagt.

Über den konkreten Gestaltungsweg und die Rechtsauffassung des IV. Senats des BFH werden wir Sie im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-4-2020 informieren.


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