Mit Beschluss vom 08. Mai 2024 II R 3/23 hat der II. Senat des BFH die beiden folgenden Leitsätze veröffentlich, die eine erhebliche Auswirkung darstellen:
- Nach der Finanzgerichtsordnung vertretungsberechtigte Personen müssen dem Gericht Schriftsätze und deren Anlagen als elektronisches Dokument übermitteln, wenn ihnen dafür ein sicherer Übertragungsweg zur Verfügung steht.
- Steuerberatern steht seit dem 01.01.2023 durch das besondere elektronische Steuerberaterpostfach ein sicherer Übermittlungsweg zur Verfügung.