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Der BFH macht Ernst: Zur Verpflichtung zur Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs

Mit Beschluss vom 08. Mai 2024 II R 3/23 hat der II. Senat des BFH die beiden folgenden Leitsätze veröffentlich, die eine erhebliche Auswirkung darstellen:

 

  1. Nach der Finanzgerichtsordnung vertretungsberechtigte Personen müssen dem Gericht Schriftsätze und deren Anlagen als elektronisches Dokument übermitteln, wenn ihnen dafür ein sicherer Übertragungsweg zur Verfügung steht.
  2. Steuerberatern steht seit dem 01.01.2023 durch das besondere elektronische Steuerberaterpostfach ein sicherer Übermittlungsweg zur Verfügung.

 


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