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Der BFH nimmt zu einer etwas makaberen Frage Stellung - Stellen Beerdigungskosten für den geschiedenen Ehegatten Unterhaltsaufwendungen dar?
Der X. Senat des BFH musste in seiner Entscheidung vom 20.8.2014 - X R 26/12 zur Frage Stellung nehmen, ob die Kosten der Beerdigung der geschiedenen Ehefrau als Sonderausgaben i.S.d. § 10 Nr. 1 EStG abzugsfähig sind.
Der X. Senat hat diese Frage negativ beantwortet. Er verweist darauf, dass nur Unterhaltsaufwendungen "an den geschiedenen Ehegatten" abzugsfähig seien.
Der X. Senat schlussfolgert daher messerscharf, dass dies nach dem Tode der Ehefrau jedoch nicht mehr möglich sei.
Ein Abzug i.S.d. § 33 EStG ist hiervon unabhängig jedoch zu prüfen. Hier besteht jedoch das Problem der zumutbaren Belastung nach § 33 Abs. 2 S. 1 EStG.